Installationsanforderungen
Hoymiles Plug-in-Solarprodukte sind für den Einsatz in Wohngebäuden konzipiert und müssen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Netzanschlussanforderungen und technischen Normen des jeweiligen Landes installiert und betrieben werden.
Vor der Installation müssen Nutzer die für ihre konkrete Installation geltenden Anforderungen prüfen, insbesondere die zulässige Wechselrichterleistung, die Anschlussart, etwaige Melde- oder Registrierungspflichten sowie die Frage, ob eine fachgerechte Installation durch eine qualifizierte Person erforderlich ist.
1. Deutschland
Für Plug-in-Solaranlagen, die nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als „Steckersolargeräte“ eingestuft werden, gelten folgende gesetzliche Grenzwerte:
- Gesamtleistung der installierten PV-Module: bis zu 2.000 W
- Gesamte Wechselrichterleistung: bis zu 800 VA
Diese Grenzwerte sind in § 8 Abs. 5a EEG festgelegt.
Für Anlagen, die innerhalb dieser Grenzen liegen und die Voraussetzungen des EEG erfüllen, ist eine separate Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Die Anlage muss jedoch weiterhin im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden.
Offizielle Quellen:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), § 8
- Bundesnetzagentur – Steckersolargeräte
- Marktstammdatenregister (MaStR)
Bei Anlagen, die die oben genannten Grenzen überschreiten oder nicht unter die gesetzliche Definition eines Steckersolargeräts fallen, gelten die regulären Anforderungen für Netzanschluss und Registrierung.
2. Frankreich
In Frankreich unterliegen Photovoltaikanlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, den geltenden Netzanschlussanforderungen und – je nach Art der Installation – den baurechtlichen bzw. planungsrechtlichen Vorgaben.
Für Eigenverbrauchsanlagen ohne Einspeisung in das öffentliche Stromnetz stellt Enedis ein spezielles Verfahren auf Grundlage der Convention d’Autoconsommation Sans Injection (CACSI) zur Verfügung. Bestimmte vormontierte Plug-and-Play-Systeme, die den geltenden Normen entsprechen, können unter vereinfachte Anforderungen fallen.
Für Installationen, die planungsrechtlichen Vorschriften unterliegen, kann zusätzlich eine vorherige Genehmigung erforderlich sein. Das jeweils anzuwendende Verfahren hängt unter anderem von der Art der Installation, dem Standort, der Leistung und der Montageart ab.
Offizielle Quellen:
Nutzer sollten vor der Installation die geltenden Netzanschluss- und planungsrechtlichen Anforderungen bei Enedis und der zuständigen lokalen Behörde überprüfen.
3. Belgien
Die Anforderungen für Plug-and-Play-Solar- und Batteriesysteme in Belgien richten sich nach den technischen Vorschriften des jeweils zuständigen Verteilnetzbetreibers sowie den geltenden Anforderungen von Synergrid C10/11.
Beispielsweise müssen in Flandern Plug-and-Play-Geräte mit einer Leistung von 800 W oder mehr innerhalb von 30 Tagen bei Fluvius registriert werden. Geräte unterhalb dieses Schwellenwerts können ebenfalls freiwillig registriert werden, insbesondere wenn eine Vergütung für die Einspeisung in Anspruch genommen werden soll.
Für fest installierte Photovoltaikanlagen ist eine Registrierung bei Fluvius verpflichtend. Darüber hinaus müssen die geltenden Prüfanforderungen gemäß AREI erfüllt werden.
Offizielle Quellen:
- Fluvius – Plug-and-Play-Geräte
- Fluvius – Registrierung von Solaranlagen
- Synergrid – Technische Anforderungen
Die Anforderungen können sich zwischen Flandern, Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt unterscheiden. Nutzer müssen daher vor der Installation die Anforderungen des jeweils zuständigen regionalen Verteilnetzbetreibers prüfen.
4. Niederlande
Photovoltaikanlagen in den Niederlanden unterliegen den geltenden elektrotechnischen Installationsnormen und Netzanschlussanforderungen. Die konkreten Anforderungen hängen von der Art und Konfiguration der Installation ab.
Die niederländische Regierungsbehörde RVO stellt den geltenden rechtlichen Rahmen für Solaranlagen bereit, einschließlich der relevanten Installationsnormen und gesetzlichen Anforderungen.
Für Batteriesysteme mit einer Leistung von 0,8 kW oder mehr ist gemäß den geltenden niederländischen Registrierungsvorschriften eine Registrierung erforderlich.
Offizielle Quellen:
- RVO – Solarenergie und gesetzliche Rahmenbedingungen
- RVO – Installationsanforderungen für Solarenergie
- RVO – Registrierung von Batteriesystemen
Nutzer sollten außerdem vor dem Anschluss eines Systems die für ihren Stromanschluss und den zuständigen Verteilnetzbetreiber geltenden Anforderungen überprüfen.
5. Spanien
In Spanien werden Anlagen zur privaten Stromerzeugung und zum Eigenverbrauch hauptsächlich durch das Königliche Dekret 244/2019 geregelt, das den administrativen, technischen und wirtschaftlichen Rahmen für den Eigenverbrauch von Elektrizität festlegt.
Für Eigenverbrauchsanlagen im Niederspannungsbereich mit einer Erzeugungsleistung von weniger als 100 kW erfolgt die Registrierung im Verwaltungsregister für Eigenverbrauchsanlagen grundsätzlich durch die zuständige Autonome Gemeinschaft auf Grundlage der gemäß den geltenden Vorschriften für Niederspannungsanlagen übermittelten Informationen.
Für Eigenverbrauchsanlagen ohne Überschusseinspeisung sieht die Regelung unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der gesonderten Genehmigung für den Netzanschluss und Netzzugang der Erzeugungsanlage vor.
Offizielle Quelle:
Nutzer müssen die geltenden Anforderungen ihrer Autonomen Gemeinschaft, des zuständigen Verteilnetzbetreibers sowie die spanischen Vorschriften für Niederspannungsanlagen einhalten.
6. Italien
In Italien gelten für bestimmte kleine Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vereinfachte Verfahren für den Netzanschluss.
Gemäß der ARERA-Resolution 315/2020/R/eel gelten vereinfachte Anschlussverfahren für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 800 W, einschließlich entsprechender Plug-and-Play-Systeme.
Das entsprechende Verfahren erfordert die Einreichung einer Comunicazione Unica beim zuständigen Verteilnetzbetreiber. Die von diesem vereinfachten Verfahren erfassten Plug-and-Play-Systeme müssen die geltenden technischen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Anforderungen gemäß CEI 0-21.
Offizielle Quellen:
Für Anlagen, die nicht unter das vereinfachte Verfahren fallen, gelten die regulären italienischen Netzanschlussverfahren und technischen Anforderungen.
Sicherheit & Installation
Installieren und betreiben Sie Hoymiles-Produkte ausschließlich gemäß der geltenden Produktinstallationsanleitung, den technischen Spezifikationen und den örtlichen elektrotechnischen Vorschriften.
Sofern nach den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen die elektrische Installation oder Inbetriebnahme durch eine qualifizierte Fachkraft erforderlich ist, muss die Installation von einer entsprechend qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Verändern, zerlegen oder reparieren Sie Hoymiles-Produkte nicht selbst. Verwenden Sie ausschließlich kompatible und für das jeweilige Produkt freigegebene Komponenten und Zubehörteile.